Informationen zur Neuwahl
§ 12 (4) Wahlen: Das Wahlrecht für die Wahl des Aufsichtsrates ist in der Vollversammlung oder während des Zeitraumes von einer Woche vor dem Tag der Vollversammlung im Hauptbüro des Tourismusverbandes zu dessen Öffnungszeiten auszuüben. Das ist vom Mittwoch, 06.11. bis zum Mittwoch, 13.11. 2024.
Bestimmungen über die Ausübung des Stimmrechts gemäß Tiroler Tourismusgesetz 2006 (§ 8):
- Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.
- Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen. Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich bevollmächtigtes Mitglied auszuüben. Zur Ausübung des Stimmrechts genügt die Vorlage einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung des Bevollmächtigten über das aufrechte Bestehen einer diesbezüglichen Vollmacht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und die Empfehlungen des Aufsichtsrates für die Beschlussfassung liegen für die Dauer einer Woche, das heißt von 06.11.2024 bis 13.11.2024, im Hauptbüro des Tourismusverbandes Kufsteinerland während der Bürozeit zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auf.
Information über die Erstellung und Einbringung von Wahlvorschlägen, sowie die Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechtes bereits vor der Vollversammlung
Für die Neuwahl des Aufsichtsrates des Tourismusverbandes Kufsteinerland,
am Donnerstag, den 14.11.2024 um 19.30 Uhr ist für die korrekte Einbringung von Wahlvorschlägen folgendes zu beachten:
- Gewählt werden aus jeder der drei Stimmgruppen 3 Mitglieder des Aufsichtsrates, insgesamt somit 9 Aufsichtsräte.
- Beabsichtigen Sie, einen Wahlvorschlag einzubringen, verwenden Sie bitte das vorgefertigte Musterformulars auf www.tirol.gv.at/tourismus. Dadurch werden allfällige Formfehler vermieden.
- Ihr Wahlvorschlag muss mindestens 3 wählbare Mitglieder der jeweiligen Stimmgruppe enthalten, um rechtsgültig zu sein. Das Anführen einer beliebigen Anzahl weiterer Kandidaten ist möglich. Am Wahlvorschlag ist der Vor- und Nachname des Wahlwerbers, sowie dessen Geburtsdatum und die Bezeichnung des Mitgliedes und dessen Mitgliedsnummer laut Stimmgruppenliste gut leserlich anzuführen und von jedem Kandidaten eigenhändig zu unterschreiben.
- Beim Tourismusverband liegt die Stimmgruppenliste zur Einsicht auf; daraus sind die Zugehörigkeit jedes Verbandsmitgliedes zu seiner Stimmgruppe sowie seine Mitgliedsnummer ersichtlich.
- Füllen Sie das Wahlvorschlags-Formular gut leserlich und vollständig aus. Achten Sie darauf, dass der Wahlvorschlag bis spätestens 4 Wochen vor dem Vollversammlungstermin (dem Wahltag) beim Amt der Tiroler Landesregierung, Tourismusabteilung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, eingelangt(!) sein muss, um berücksichtigt werden zu können.Die Einbringungsfrist endet daher am Donnerstag, den 17.10.2024.
- Das Wahlrecht kann bereits während eines Zeitraumes von einer Woche vor der Vollversammlung, das ist vom 06.11. 2024 bis zum 13.11. 2024 im Büro des Tourismusverbandes zu dessen Öffnungszeiten ausgeübt werden.